Allgemeine Geschäftsbedingungen
Für alle Leistungen von PremiumKI · Stand August 2026
§ 1Geltungsbereich
Diese Bedingungen gelten für alle Verträge zwischen PremiumKI (Anbieter- und Kontaktangaben siehe Impressum, nachfolgend „Auftragnehmer“) und dem Auftraggeber über die Erstellung von Websites, die Gestaltung von Markenauftritten, die Einrichtung digitaler Büro- und Rechnungslösungen sowie Beratungs- und Umsetzungsleistungen zur Prozessdigitalisierung.
Die Leistungen richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, an juristische Personen des öffentlichen Rechts und an eingetragene Vereine. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn der Auftragnehmer ihnen schriftlich zustimmt.
§ 2Angebot und Vertragsschluss
Darstellungen auf der Website sind unverbindlich. Ein Vertrag kommt zustande, wenn der Auftraggeber ein schriftliches Angebot des Auftragnehmers schriftlich oder per E-Mail annimmt. Das Angebot benennt den Leistungsumfang, den Festpreis und den Zeitplan. Leistungen, die nicht im Angebot aufgeführt sind, sind nicht geschuldet.
§ 3Mitwirkung des Auftraggebers
Der Auftraggeber stellt alle erforderlichen Inhalte rechtzeitig bereit, insbesondere Texte, Bilder, Logos und Zugangsdaten. Er sichert zu, dass er über die erforderlichen Rechte daran verfügt, und stellt den Auftragnehmer von Ansprüchen Dritter frei. Verzögert sich die Umsetzung, weil Mitwirkungshandlungen ausbleiben, verschieben sich vereinbarte Termine entsprechend.
§ 4Preise und Zahlung
Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Es gilt der im Angebot genannte Festpreis. Bei Projekten ab 2.500 € netto ist eine Anzahlung von 40 % bei Auftragserteilung fällig, der Restbetrag nach Abnahme. Rechnungen sind ohne Abzug innerhalb von 14 Tagen zahlbar.
§ 5Termine, Abnahme und Änderungen
Vereinbarte Termine sind verbindlich, sofern sie im Angebot ausdrücklich als solche bezeichnet sind. Der Auftraggeber prüft das Ergebnis innerhalb von 14 Tagen und erklärt die Abnahme oder benennt Mängel in Textform. Erfolgt innerhalb dieser Frist keine Rückmeldung, gilt die Leistung als abgenommen. Änderungswünsche nach Abnahme sind neue Leistungen und werden gesondert angeboten.
§ 6Nutzungsrechte
Mit vollständiger Bezahlung überträgt der Auftragnehmer dem Auftraggeber alle für den vereinbarten Zweck erforderlichen Nutzungsrechte an den erstellten Arbeitsergebnissen — räumlich, zeitlich und inhaltlich unbeschränkt. Der Auftraggeber erhält sämtliche Zugänge; Domains werden auf seinen Namen registriert. Rechte an Fremdsoftware, Schriftarten und Bildmaterial richten sich nach den Lizenzbedingungen der jeweiligen Anbieter.
Der Auftragnehmer darf die erbrachten Leistungen als Referenz benennen und abbilden, sofern der Auftraggeber dem nicht in Textform widerspricht.
§ 7Mängel
Der Auftraggeber zeigt Mängel unverzüglich in Textform an. Der Auftragnehmer beseitigt berechtigte Mängel innerhalb angemessener Frist durch Nacherfüllung. Kein Mangel liegt vor bei Beeinträchtigungen durch Eingriffe Dritter, durch Änderungen an der Software- oder Serverumgebung oder durch unterlassene Updates. Die Verjährungsfrist beträgt zwölf Monate ab Abnahme.
§ 8Haftung
Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet er nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten; in diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
Der Auftragnehmer schuldet keinen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg, insbesondere keine bestimmte Platzierung in Suchmaschinen und keine bestimmte Zahl an Anfragen oder Aufträgen. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
§ 9Förderfähige Beratungsleistungen
Bei Vorhaben, für die der Auftraggeber eine öffentliche Förderung beantragt, erstellt der Auftragnehmer die für den Antrag erforderlichen fachlichen Unterlagen. Über die Bewilligung entscheidet ausschließlich die zuständige Bewilligungsbehörde; eine Gewähr dafür wird nicht übernommen.
§ 10Vertraulichkeit und Datenschutz
Beide Parteien behandeln vertrauliche Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich, auch über das Vertragsende hinaus. Verarbeitet der Auftragnehmer personenbezogene Daten im Auftrag, schließen die Parteien einen Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO.
§ 11Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gerichtsstand ist der Sitz des Auftragnehmers, sofern der Auftraggeber Kaufmann oder juristische Person des öffentlichen Rechts ist. Änderungen bedürfen der Textform. Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen unberührt.